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   BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81   

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BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 (https://dejure.org/1984,1014)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1984 - 9 CB 444.81 (https://dejure.org/1984,1014)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 9 CB 444.81 (https://dejure.org/1984,1014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt - Gerichtsgebäude

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 448 (Ls.)
  • MDR 1984, 610
  • DÖV 1984, 889
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Eine versehentlich verschlossene Eingangstür des Gerichtsgebäudes verletzt § 169 Abs. 1 S. 1 GVG nur, wenn das Gericht die Zugangsbeschränkung bemerkt hat oder bei gebotener Sorgfalt hätte erkennen können (BVerwG BeckRS 1984, 31265222 unter I.).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Eine versehentlich verschlossene Eingangstür des Gerichtsgebäudes verletzt § 169 Abs. 1 S. 1 GVG nur, wenn das Gericht die Zugangsbeschränkung bemerkt hat oder bei gebotener Sorgfalt hätte erkennen können (BVerwG BeckRS 1984, 31265222 unter I.).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Es kommt hinzu, daß tatsächliche Hindernisse, durch die Zuhörern der Zugang zum Sitzungssaal verwehrt wird, nur dann einen erheblichen Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens darstellen, wenn sie von dem (erkennenden) Gericht bemerkt werden oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten bemerkt werden können (Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31 S. 1 f., Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - NJW 1985, 448; BGH, Urteile vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 - NJW 1966, 1570 und vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68 - NJW 1969, 756 ).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    Anders ist es aber dann, wenn ein Dritter, der nicht unmittelbar an dem gerichtlichen Handeln beteiligt ist, die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes unmöglich macht; etwa der Pförtner (Hausmeister), der in der Meinung, alle Sitzungen seien beendet, die Eingangstür des Gerichtsgebäudes verschließt (Fall des BVerwG, DÖV 1984 S. 889).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Eine tatsächlich vorhandene Beschränkung der Öffentlichkeit, die das Gericht trotz aufmerksamer Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht bemerkt hat, begründet keinen Verfahrensfehler; denn das Vertrauen der Allgemeinheit oder des einzelnen in die Objektivität der Rechtspflege wird dadurch nicht gefährdet (vgl. BVerwG Beschluss vom 18. Januar 1984 - 9 CB 444.81 -, juris Rn. 2).
  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94

    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des

    6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889; zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.; Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    Gegen diese von der Rechtsprechung konsequent fortgeführte Ausdehnung der Ausnahmefälle (vgl. OLG Hamm, 17.07.1969 - 2 Bs 666/69 -, NJW 1970, 72); BGH, 17.07.1970, - X ZB 17/69 -, NJW 1970, 1846 (1847); BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; 26.03.1981 - 5 C 89.79 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31; 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889) unter Aufnahme dieser subjektiven Komponente spricht einerseits, daß nach dem Wortlaut des § 169 GVG nicht genügt, daß das Gericht in öffentlicher Sitzung verhandeln wollte, sondern erforderlich ist, daß es öffentlich verhandelt hat.

  • VGH Hessen, 13.03.1989 - 13 TE 4760/88

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Kenntnis des Gerichts über ein Zugangshindernis

    Zugangshindernisse tatsächlicher Art, die auf einem eigenmächtigen oder versehentlichen Fehlverhalten eines Gerichtsbediensteten oder auf technischen Ursachen (z. B. zugefallene Außentür) beruhen, stellen nur dann einen Verstoß gegen die §§ 55 VwGO, 169 GVG dar, wenn sie dem Gericht bekannt waren oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätten bekannt sein müssen (BVerwG, Urteil v. 15. Dezember 1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310, § 55 VwGO Nr. 5; Beschluß v. 18. Januar 1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889).

    nach Ende der Verhandlung zu überlassen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluß v. 18. Januar 1984 - 9 CB 444.81 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

    Eine fehlende Öffentlichkeit des Verfahrens ist dann gegeben, wenn Verstöße gegen § 55 i.V.m. §§ 169, 171a bis 175 GVG vorliegen, die dem Gericht zuzurechnen sind, insbesondere auf mangelnde Sorgfalt des Gerichts zurückzuführen sind, nicht dagegen bei Verstößen, die auf einem bloßen Versehen Dritter oder des nichtrichterlichen Personals des Gerichts beruhen und dem Gericht nicht bekannt waren (vgl. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO 29. Aufl. 2023, § 138 Rn. 24 m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.1.1984 - 9 CB 444.81 - BeckRS 1984, 31265222).
  • OVG Sachsen, 19.01.2023 - 3 A 368/21

    Verfahrensrüge; Öffentlichkeitsgrundsatz-Einschränkung zur Pandemiebekämpfung;

    "Öffentlich" im vorgenannten Sinn ist eine Verhandlung dann, wenn sie in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich für jedermann zugänglich sind (BVerwG, Beschl. v. 18. Januar 1984 - 9 CB 444/81 -, juris Rn. 2, und, Beschl. v. 17. März 2000 - 8 B 287/99 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.04.1988 - 4 ER 202.88

    Verfahren - Öffentlichkeit - Auswärtige Mündliche Verhandlung -

    Selbst eine Verhandlung in einem sich auf dem besichtigten Grundstück befindenden Gebäude kann zulässig sein (vgl. Beschluß des Senats vom 26. November 1985 - BVerwG 4 CB 46.85 - und Beschluß vom 25. Mai 1976 - BVerwG 4 C 27.74 - zu der Frage ob das Gericht die Behinderung des Zugangs kennen muß, vgl. Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - DÖV 1984, 889).
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 CB 140.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bedeutung des Gebots der

  • BFH, 14.12.1988 - X R 34/82

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermittler von Warentermingeschäften -

  • BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verschluss des Gerichtsgebäudes vor Ablauf der

  • BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung

  • BFH, 21.03.1985 - IV S 21/84

    Revision - Revisionsgrund - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit

  • BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86

    Mögliche Ablehnung eines Beweisantrages im Falle falscher Angaben eines

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2018 - 4 RVs 96/17

    Revisionsgrund Beschränkung der Öffentlichkeit

  • BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83

    Bestimmung der Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit einer Sitzung

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2018 - 4 RVs 96/17

    Verstoß gegen Öffentlichkeitsgebot bei Verschluss der Eingangstür vor

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2023 - 13 A 10442/22

    Zuerkennung von Flüchtlingsschutz; Ausschluss wegen mit List begangener Straftat

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2022 - 13 A 10723/21

    Iran: Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Konversion zum Christentum

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